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EuGVVO: Zur Zulässigkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen bei reinen Inlandsfällen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2004/17RdW 2004, 25 Heft 1 v. 19.1.2004

EuGVVO: Art 23
LGVÜ/EuGVÜ: Art 17

Wohnen beide Parteien im selben Mitgliedstaat und mangelt es dem Fall an jeglicher Internationalität, liegt ein reiner Inlandsfall ohne sachlichen oder persönlichen Auslandsbezug vor und Art 23 EuGVVO kommt nicht zur Anwendung.

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