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Vorsteuerabzug bei Arbeitszimmer in einem von Ehegatten gemeinschaftlich erworbenen Wohnhaus

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2004/736RdW 2004, 772 Heft 12 v. 15.12.2004

§ 12 UStG

Ein Steuerpflichtiger, der zusammen mit seiner Ehefrau ein Wohnhaus gemeinschaftlich erwirbt und einen Teil dieses Wohnhauses als Arbeitszimmer für die Ausübung seiner eigenen selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzt, kann einen seinem Miteigentumsanteil entsprechenden Bruchteil der für den Erwerb des Arbeitzimmers entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen.

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