§ 3 Abs 2 , § 3a Abs 1a UStG
Die 6. MWSt-RL steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Abgabe von Mahlzeiten durch einen Arbeitgeber an sein Personal gegen einen nicht kostendeckenden Preis als Entnahme angesehen wird.
§ 3 Abs 2 , § 3a Abs 1a UStG
Die 6. MWSt-RL steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Abgabe von Mahlzeiten durch einen Arbeitgeber an sein Personal gegen einen nicht kostendeckenden Preis als Entnahme angesehen wird.