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Berufsbedingter Doppelwohnsitz: 2.200-€-Grenze überholt

SteuerrechtMag. Christian HammerlRdW 2004/719RdW 2004, 756 Heft 12 v. 15.12.2004

Nach den LStR 2002 genügt ein Jahreseinkommen des (Ehe-)Partners am Familienwohnsitz in der Höhe von 2.200 € zur Anerkennung eines Doppelwohnsitzes. Dagegen verlangt der VwGH Einkünfte von wirtschaftlicher Bedeutung in Relation zum Familieneinkommen. Dies wird auch für den Steuerpflichtigen selbst gelten, wenn er Einkünfte aus mehreren Einkunftsquellen erzielt.

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