vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mangelnde Deutschkenntnisse hindern die Haftung des Geschäftsführers für BUAG-Zuschläge nicht

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines ArbeitsrechtRdW 2004/709RdW 2004, 750 Heft 12 v. 15.12.2004

BUAG § 25a Abs 7

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann seine subsidiäre Haftung für die Entrichtung der Zuschläge nach dem BUAG nicht damit verneinen, dass er aufgrund seiner mangelnden Kenntnisse der deutschen Sprache nichts über diese Verpflichtung gewusst habe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!