In seiner Entscheidung vom17.03.2004192000/08/0109, sprach derVwGH aus, dass für den Fall, dass die Anspruchsvoraussetzungen für das Wochengeld nicht erfüllt sind, die Regelung des§ 8 Abs 4 AngGzur Anwendung komme. Demnach hat die Arbeitnehmerin im Rahmen des an sich aufrechten, aber durch den Eintritt des absoluten Beschäftigungsverbots nach der Geburt kraft Gesetzes karenzierten Arbeitsverhältnisses für den Zeitraum von 6 Wochen nach der Geburt Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Ein darüber hinausgehender Entfall des Entgelts während des länger dauernden absoluten Beschäftigungsverbotes nach der Geburt ist in diesem Fall nicht möglich.