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Antragslegitimation von Bietergemeinschaften

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2004/705RdW 2004, 741 Heft 12 v. 15.12.2004

BVergG 2002: § 20 Z 11 , § 163 Abs 1

Ein nur von einem Teil der Gesellschafter einer Bietergemeinschaft jeweils im eigenen Namen gestellter Nachprüfungsantrag ist unzulässig. Bietergemeinschaften sind Unternehmer iSd § 163 Abs 1 BVergG. Ihnen kommt daher im Nachprüfungsverfahren Parteifähigkeit zu.

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