vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auflösung einer GesBR, Zweiseitigkeit des Rekurses im Außerstreitverfahren

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2004/684RdW 2004, 733 Heft 12 v. 15.12.2004

ABGB: §§ 828 , 1215
AußStrG: §§ 9 , 15
MRK: Art 6

Die Auflösung einer GesBR führt zum Entstehen einer einfachen Rechtsgemeinschaft am Gesellschaftsvermögen, die bis zur Teilung fortbesteht. Die Auflösung lässt die Haftung bzw Forderungsberechtigung der Gesellschafter für vorher entstandene Schulden bzw Forderungen unberührt. Gleiches muss für einen Mietvertrag gelten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!