ASVG § 67 Abs 10
Der Umstand, dass sich ein Geschäftsführer bei der Lohnverrechnung durch eine Steuerberatungskanzlei fachkundig beraten lässt, kann sein Verschulden am Nichterkennen der Beitragspflicht des Dienstverhältnisses eines bestimmten DN nicht ausschließen, sodass eine Haftung für die nicht entrichteten Beiträge gem § 67 Abs 10 ASVG in Betracht kommt.