UrhG: § 80 UWG: § 9
Die Verwendung des Wortes „HEIMAT“ für eine Regionalthemen behandelnde selbstständige unentgeltliche Beilage zu einer Tageszeitung ist unterscheidungskräftig (kennzeichnungskräftig), ihr kommt daher Titelschutz zu.
UrhG: § 80 UWG: § 9
Die Verwendung des Wortes „HEIMAT“ für eine Regionalthemen behandelnde selbstständige unentgeltliche Beilage zu einer Tageszeitung ist unterscheidungskräftig (kennzeichnungskräftig), ihr kommt daher Titelschutz zu.