Auf Ersuchen des OGH um Vorabentscheidung sprach der EuGH aus, dass sowohl nach der Wegekosten-RL 1993 als auch nach der Wegekosten-RL 1999 Frächter, die die Gesamtstrecke der Brenner-Autobahn benutzen, durch die Preisgestaltung der Mautgebühren nicht gegenüber Frächtern, die nur Teilstrecken benutzen, diskriminiert werden dürfen. Der OGH hatte nun den gegen den Bund gerichteten Rückforderungsanspruch eines niederländischen Frächters zu beurteilen.