Die Frage der Gebührenpflicht einer Vertragsübernahme wird unterschiedlich gelöst. Oftmals gehen die Lösungsansätze von einer Abtretung oder von einer Neubegründung des übertragenen Vertrages aus. Bei genauerer Analyse zeigt sich aber, dass diese Lösungen keinesfalls zwingend sind. So bestehen doch Anhaltspunkte die für eine Gebührenfreiheit sprechen.