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Ansprüche nach § 5j KSchG: Sachliche Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/441RdW 2003, 509 Heft 9 v. 15.9.2003

KSchG: § 5j
JN: § 51 Abs 1 Z 1

Für Klagen des Verbrauchers gegen einen Unternehmer wegen irreführender Gewinnzusagen nach § 5j KSchG ist die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts gem § 51 Abs 1 Z 1 JN gegeben.

OGH 26.03.2003, 3 Ob 40/03h

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