KSchG: § 5j
JN: § 51 Abs 1 Z 1
Für Klagen des Verbrauchers gegen einen Unternehmer wegen irreführender Gewinnzusagen nach § 5j KSchG ist die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts gem § 51 Abs 1 Z 1 JN gegeben.
OGH 26.03.2003, 3 Ob 40/03h
KSchG: § 5j
JN: § 51 Abs 1 Z 1
Für Klagen des Verbrauchers gegen einen Unternehmer wegen irreführender Gewinnzusagen nach § 5j KSchG ist die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts gem § 51 Abs 1 Z 1 JN gegeben.
OGH 26.03.2003, 3 Ob 40/03h