MRG §§ 25 , 26
Die Anwendung des § 26 MRG kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Untermietvertrag von einer anderen Person abgeschlossen wird als der Mietvertrag über diverse im Bestandobjekt befindliche Gegenstände.
MRG §§ 25 , 26
Die Anwendung des § 26 MRG kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Untermietvertrag von einer anderen Person abgeschlossen wird als der Mietvertrag über diverse im Bestandobjekt befindliche Gegenstände.