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Neues vom OGH zum gewerberechtlichen Geschäftsführer

WirtschaftsrechtDr. Wolf-Georg Schärf1)1)Der Autor war auf Klägerseite als Klagevertreter in diesem Verfahren beteiligt. Die beklagte Partei obsiegte.RdW 2003/421RdW 2003, 492 Heft 9 v. 15.9.2003

„Die GewO enthält keine Bestimmung, die den Gewerbeinhaber verpflichtet, Aufträge fachgerecht auszuführen.“ Dieser befremdliche Satz findet sich in der Begründung des Urteils des Obersten Gerichtshofes vom 5. 11. 2002 zu 4 Ob 236/02 2)2)Veröffentlicht in RdW 2003, 135.. Soweit ersichtlich, beschäftigte sich zum ersten Mal in Österreich der OGH mit der Frage der Haftung des gewerberechtlichen Geschäftsführers gegenüber Dritten. Grundlage der Haftungsüberlegungen war§ 39 GewO.

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