Die Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. 6. 2002 über Finanzsicherheiten1) (in der Folge kurz „RL“ genannt) sieht eine gemeinschaftsweite Harmonisierung der Regelungen für die Bereitstellung von Wertpapieren und Barguthaben als Sicherheiten (Finanzsicherheiten) vor, die zu diesem Zweck einem besonderen, auf die Bedürfnisse des Finanzmarkts zugeschnittenen Regime unterworfen werden. Die RL ergänzt und erweitert den europäischen Rechtsrahmen zur weiteren Integration sowie zur höheren Stabilität und Kostenwirksamkeit des Finanzsystems in der Gemeinschaft und fördert dadurch den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im Finanzbinnenmarkt2).