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Abfertigungsrückstellung aufgrund ausländischer gesetzlicher Anordnung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2003/409RdW 2003, 479 Heft 8 v. 18.8.2003

EStG: §§ 9 , 14

Die Bildung einer Abfertigungsrückstellung nach § 14 Abs 1 EStG ist nur für gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungsansprüche vorgesehen. „Gesetzliche“ oder „kollektivvertragliche“ Ansprüche gründen auf Regelungen, die das innerstaatliche Recht vorsieht. Nicht darunter fallen ausländische gesetzliche Bestimmungen.

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