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An KEG beteiligte Kapitalgesellschaften, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 2003/408RdW 2003, 479 Heft 8 v. 18.8.2003

EStG: § 4

Nach den Rz 661 f EStR kann eine EEG, an der neben natürlichen Personen auch eine Wirtschaftstreuhänder-Kapitalgesellschaft beteiligt ist, ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, wobei der Gewinnanteil der Kapitalgesellschaft entsprechend der für diese geltenden Bestimmungen zu adaptieren ist.

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