Durch Ermittlungen der Bundesabgabenbehörden bei inländischen Brauereien wurden in der Vergangenheit umfangreiche „Schwarzlieferungen“ festgestellt. Die darauf aufbauende Schätzung eines Gastwirtes bestätigte nunmehr der VwGH.
Durch Ermittlungen der Bundesabgabenbehörden bei inländischen Brauereien wurden in der Vergangenheit umfangreiche „Schwarzlieferungen“ festgestellt. Die darauf aufbauende Schätzung eines Gastwirtes bestätigte nunmehr der VwGH.