VfGH und VwGH unisono: Wurde aus einem Spekulationsgeschäft ein Überschuss besteuert und ergibt sich aus diesem Geschäft in einem späteren Jahr ein Verlust, ist der Verlust uneingeschränkt ausgleichsfähig.
VfGH und VwGH unisono: Wurde aus einem Spekulationsgeschäft ein Überschuss besteuert und ergibt sich aus diesem Geschäft in einem späteren Jahr ein Verlust, ist der Verlust uneingeschränkt ausgleichsfähig.