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Vergaberecht: Verbesserungsfähige Mängel eines Angebotes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/379RdW 2003, 449 Heft 8 v. 18.8.2003

StVergG: § 13 Z 15 , § 39 Abs 2 , § 49 Abs 1 , § 52 Abs 3
ÖNORM A 2050: Punkt 7.3.5.1.

Nur solche Mängel eines Angebotes des Bieters sind verbesserungsfähig, die nicht nach Angebotseröffnung zu einer Änderung der Wettbewerbsstellung der Bieter führen können; (nur) Anbote mit gravierenden formalen und inhaltlichen Mängeln sind daher sofort auszuscheiden.

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