Betreibt eine in Österreich ansässige GmbH auf einem Kreuzfahrtschiff ein Schönheitsstudio, dann ist die maßgebliche Betriebsstätte nicht in österreich gelegen. Dies entschied jüngst der VwGH.
Die Bf ist eine GmbH mit Sitz in Österreich. Sie betrieb auf einem unter deutscher Flagge fahrenden, auf Weltreisen eingesetzten Kreuzfahrtschiff ein Schönheitsstudio. Die Dienstleistungen (Kosmetik) waren solche iSd § 3a Abs 12 UStG 1994.