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Klagslegitimation bei Rückzession zum Inkasso

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/317RdW 2003, 380 Heft 7 v. 15.7.2003

ABGB §§ 1392 ff, 1424

Die bloße Übertragung des Prozessführungsrechtes ist unzulässig, da die Klagsbefugnis in untrennbarem Zusammenhang mit dem Hauptrecht steht. Hingegen ist der Zedent bei einer Rückzession zum Inkasso klagslegitimiert, da jede Zession zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit führt.

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