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Haftung für unrichtige Angaben über Einzahlung von Stammkapital

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/312RdW 2003, 376 Heft 7 v. 15.7.2003

ABGB: §§ 1295 ff
GmbHG: §§ 9 , 10 , 64

Die Mindestbareinzahlung kann auch von einem Dritten oder einem Mitgesellschafter geleistet werden. Inwieweit in einem solchen Fall von einer schlüssigen Widmung auszugehen ist (hier: zur Ermöglichung der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch, weil klar war, dass der Mitgesellschafter nicht leisten wird), kann nur anhand der konkreten Umstände im Einzelfall überprüft werden.

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