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Remunerierter Lehrauftrag -- öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/281RdW 2003, 342 Heft 6 v. 16.6.2003

EMRK: Art 6
JN: § 1
ASGG: § 51 Abs 1
Universitäts-AbgeltungsG (UniAbgG): § 2

1. Durch die Erteilung eines remunerierten Lehrauftrages entsteht ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art mit eigenständigen Vergütungsregeln (stRsp). Daran hat sich auch durch das In-Kraft-Treten des UOG 1993 nichts geändert.

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