GBG § 31 Abs 1 und 2
Auf einer von einer Behörde unter Beisetzung des Amtssiegels ausgestellten Urkunde ist eine Beglaubigung der Unterschrift für die Einverleibung auch dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine Privaturkunde handelt.
OGH 17.12.2002, 5 Ob 249/02g