ABGB: §§ 357 , 367 , 425 , 863 , 1063
Erfolgt die Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb, ist von einer schlüssigen Zustimmung des Vorbehaltsverkäufers zur vorbehaltlosen Weiterveräußerung durch den Vorbehaltskäufer auszugehen. Aus der bloß formularmäßigen Erklärung eines Eigentumsvorbehalts auf einer Lieferbestätigung kann nicht auf den Widerruf der schlüssigen Erteilung der Verfügungsbefugnis an den Zwischenhändler geschlossen werden.