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Zustellung durch Hinterlegung bei kurzfristiger Ortsabwesenheit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/231RdW 2003, 282 Heft 5 v. 16.5.2003

ZustG: §§ 4 , 17 Abs 1 und 3

ZPO: § 464 Abs 3

Für jede der in § 4 ZustG genannten möglichen Abgabestellen besteht für die Begründung der Wirksamkeit der Zustellung die Voraussetzung, dass sich der Empfänger regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, also - von kurzfristigen Abwesenheiten abgesehen - immer wieder an die Abgabestelle zurückkehrt.

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