EO: § 381 Abs 2
HGB: §§ 117 , 164 , 170
ZPO: § 411
Im Sicherungsverfahren ist nicht die „betriebswirtschaftliche Bedenklichkeit“ eines Geschäftsführerwechsels zu prüfen, sondern ob die Wahrnehmung der Geschäftsführungsbefugnis durch den bisherigen Geschäftsführer (Gf) den übrigen Gesellschaftern noch zuzumuten ist.