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Gesetz- und sittenwidrige Klauseln in Kreditbedingungen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/202RdW 2003, 254 Heft 5 v. 16.5.2003

ABGB: § 879 Abs 3
KSchG: § 6 Abs 1 Z 5 und Abs 2 Z 1 , § 28

Eine Rundungsbestimmung ist nicht isoliert, sondern als Teil der gesamten Zinsgleitklausel zu betrachten, weshalb sie gesetzeskonform die Möglichkeit einer (kaufmännischen) Auf- oder Abrundung vorzusehen hätte.

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