vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kapitalerhöhung gem § 169 Abs 3 AktG und Kapitalherabsetzung in derselben Hauptversammlung?

WirtschaftsrechtMag. Günther HelmRdW 2003/199RdW 2003, 247 Heft 5 v. 16.5.2003

Genehmigtes Kapital und eine Kapitalherabsetzung in einer Hauptversammlung können nur dann beschlossen werden, wenn die Quote des genehmigten Kapitals nach der Kapitalherabsetzung nicht mehr als die Hälfte dieses neuen Grundkapitals umfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!