Gemäß EStR 2000 werden einige Rückstellungen steuerlich anerkannt, welche sich an der Grenze zu ansonsten nicht absetzbaren Aufwandsrückstellungen befinden. Eine Anzahl von handelsrechtlichen Rückstellungssachverhalten wird unter den Verbindlichkeiten eingeordnet, was eine Teilwertkürzung gem§ 9 Abs 5 EStG 1988vermeiden hilft. Bei Drohverlustrückstellungen mit anfänglichen Gewinnen und späteren Verlusten im Zeitablauf wird von den EStR 2000 die Restwert- bzw Stichtagsbetrachtung anstelle der Gesamtheitsbetrachtung „zugelassen“ -- analog der hA des Handelsrechtes. Deren jährliche Dotierung soll nach dynamischen Kriterien erfolgen.