AngG: § 23 Abs 1
AVRAG: § 3
1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die mittlerweile den europäischen Arbeitsmarkt zunehmend prägt, führt im Arbeitsrecht zu einer rasanten Steigerung grenzüberschreitender Konstellationen, die für den Gesetzgeber bei Schaffung des § 23 Abs 1 AngG in keiner Weise vorhersehbar waren und demgemäß von ihm nicht bedacht worden sind.