Gegen die Einschleifregelung beim Pensionistenabsetzbetrag bestehen weder dann verfassungsrechtliche Bedenken, wenn man ihn als eine steuerliche Entlastung aus sozialen Gründen sieht, die durch die Einschleifregelung bei höheren Einkommen wieder rückgängig gemacht wird, noch, wenn man ihn als pauschale Berücksichtigung alters- oder krankheitsbedingter Mehrbelastungen betrachtet, bei der die Einschleifregelung einem einkommensabhängigen Selbstbehalt gleichkäme. (VfGH 3. 3. 2003, B 1302/02)