Dieser Beitrag diskutiert die Frage, inwieweit die Neuregelung des§ 9 Abs 2 ASGGden Abschluss von Schiedsvereinbarungen für Geschäftsführungsorgane erleichert und inwieweit es sinnvoll sein kann, potenzielle Streitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Ein besonderes Thema ist die Schiedsfähigkeit.