Soll befristet Beschäftigten unter gewissen Voraussetzungen ein Bestandschutz eingeräumt werden? Widerspruch zu solch kühnen Thesen scheint dem Verfasser gewiss.
1. Zweck und zugleich Problemstellung des § 2b AVRAG
Das als Sammelsurium arbeitsrechtlicher Neuerungen auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts verstandene AVRAG wurde zuletzt durch einen § 2b bereichert1), der wie folgt lautet: