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Allgemeiner „Kündigungsschutz“ für befristete Arbeitsverhältnisse?

ArbeitsrechtRA Dr. Georg GrießerRdW 2003/130RdW 2003, 147 Heft 3 v. 17.3.2003

Soll befristet Beschäftigten unter gewissen Voraussetzungen ein Bestandschutz eingeräumt werden? Widerspruch zu solch kühnen Thesen scheint dem Verfasser gewiss.

1. Zweck und zugleich Problemstellung des § 2b AVRAG

Das als Sammelsurium arbeitsrechtlicher Neuerungen auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts verstandene AVRAG wurde zuletzt durch einen § 2b bereichert1)1) BGBl I 2002/100., der wie folgt lautet:

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