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Firmenausschließlichkeit: Verwechslungsgefahr des Firmenzusatzes „Sphinx“?

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/113RdW 2003, 138 Heft 3 v. 17.3.2003

AußerStG: § 9
FBG: §§ 15 , 18
HGB: § 30

Die Verwechslungsgefahr von identischen oder ähnlichen Firmen ist schon dann zu bejahen, wenn nach den Satzungen und den im Firmenbuch eingetragenen Geschäftszweigen zumindest eine Branchennähe vorliegt. Nur bei durchgreifender Verschiedenheit von Waren und Dienstleistungen könnte die Verwechslungsgefahr trotz Ähnlichkeit der Firma verneint werden.

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