Eine Regelung, wonach der Abgabepflichtige bei der Berechnung der Einkommensteuer im Wohnsitzstaat einen Teil des Steuerfreibetrags und seiner persönlichen steuerlichen Vorteile verliert, weil er innerhalb eines Steuerjahres auch Einkünfte in einem anderen EU-Mitgliedstaat erzielt hat, die dort ungeachtet seiner persönlichen und familiären Situation besteuert wurden, stellt eine gemeinschaftsrechtswidrige Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar (siehe ausführlicher in ARD 5379/17/2003).