BVergG 2002: § 21 Abs 6
EGV: Art 130
Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots müssen nicht rein wirtschaftlicher Art sein. Umweltschutzkriterien, wie die Höhe der Stickoxidemissionen oder der Lärmpegel von Bussen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen herangezogen werden.