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Keine Wiederaufnahme wegen abweichender Entscheidung des Patentamts

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/81RdW 2003, 91 Heft 2 v. 17.2.2003

PatentG: §§ 48 , 147 ff, 156 Abs 3 und 5 , § 163
ZPO: § 530 Abs 1 Z 5 , 6 und 7 , § 530 Abs 2

1. Wird die Beurteilung der Eingriffsfrage im Feststellungsverfahren nach § 163 PatentG durch das Patentamt oder den OPM anders beurteilt als zuvor durch das Gericht, bildet dies keinen Wiederaufnahmsgrund iSd § 156 Abs 5 PatentG.

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