GmbHG: § 82 Abs 1
HGB: §§ 167 , 169
Durch die ausdrückliche Widmung der Guthaben der ehemaligen Verrechnungskonten als Eigenkapital der GmbH in der von den Gesellschaftern genehmigten Abschluss- und Einbringungsbilanz der in die Komplementär-GmbH eingebrachten KG sind diese vorbehaltlos in das Eigentum der Gesellschaft übergegangen und dem Zugriff der ehemaligen Kommanditisten entzogen.