Auch wenn Personengesellschaften aufgelöst bzw beendet sind, müssen die Abgabenbehörden häufig noch Bescheide (insb Gewinnfeststellungsbescheide) zustellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unterlaufen dabei Fehler.
Auch wenn Personengesellschaften aufgelöst bzw beendet sind, müssen die Abgabenbehörden häufig noch Bescheide (insb Gewinnfeststellungsbescheide) zustellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unterlaufen dabei Fehler.