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Bescheidzustellung an bereits beendete Personengesellschaften

SteuerrechtRdW 2003/47RdW 2003, 59 Heft 1 v. 15.1.2003

Auch wenn Personengesellschaften aufgelöst bzw beendet sind, müssen die Abgabenbehörden häufig noch Bescheide (insb Gewinnfeststellungsbescheide) zustellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unterlaufen dabei Fehler.

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