RL 79/7/EWG : Art 7 Abs 1 lit a ASVG: § 253a
Der OGH legt dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vor:
„Ist die Ausnahme in Art 7 Abs 1 lit a der RL 79/7/EWG des Rates vom 19. 12. 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit so auszulegen, dass sie auf eine Leistung wie die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit anwendbar ist, für die im nationalen Recht ein für Männer und Frauen unterschiedliches Rentenalter festgesetzt wurde?“