Mit 1. 7. 2002 ist dasBetriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) BGBl I 2002/100, in Kraft getreten. Mit diesem werden die bisherigen Regelungen über die Abfertigung, insbesondere§§ 23, 23a Angestelltengesetz, abgelöst. Das BMVG gilt für alle Arbeitsverhältnisse, derenvertraglich vereinbarter Beginn nach dem 31. 12. 2002liegt(§ 46 Abs 1 Satz 1 BMVG). Für jene Arbeitsverhältnisse, diezum 31. 12. 2002 bestehen, kann ab 1. 1. 2003 die Geltung des BMVG in einerschriftlichen Vereinbarungzwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab einem zu vereinbarenden Stichtag für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden(§ 47 Abs 1 BMVG).