FBG § 40 Abs 1
Das rechtliche Interesse des GmbH-Gesellschafters zur Geltendmachung von Rechtsmittelbefugnissen im Verfahren über die amtswegige Löschung der Gesellschaft leitet sich aus seinen im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafterrechten ab. Insofern steht ihm ein Rekursrecht gegen die Löschung zu.