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Rechte des Lichtbildherstellers vs freie Meinungsäußerung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/14RdW 2003, 16 Heft 1 v. 15.1.2003

MRK: Art 10 UrhG: § 74 Abs 1

Der Lichtbildhersteller muss nicht dulden, dass von Dritten unter Berufung auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ohne seine Zustimmung veröffentlichte Lichtbilder infolge des vom Dritten gewählten Zusammenhanges zwischen den (inhaltlich richtigen) Bildzitaten und einem Textbeitrag einen für ihn nachteiligen Eindruck im Sinne einer unwahren Tatsachenbehauptung hervorrufen.

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