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Kostenersatz nur für notwendiges und wirtschaftlichstes Heilmittel

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2003/643RdW 2003, 726 Heft 12 v. 15.12.2003

ASVG § 133 Abs 1 und 2 , § 136 Abs 1

1. Im Bereich der Zurverfügungstellung von Heilmitteln hat der Patient keinen Anspruch auf Beistellung eines jeden - von ihm gewünschten oder ihm vom Arzt verschriebenen - Heilmittels; es steht ihm nur das im konkreten Fall notwendige und wirtschaftlichste Heilmittel zu.

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