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Zur Löschung der Zweigniederlassung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/627RdW 2003, 705 Heft 12 v. 15.12.2003

FBG: § 3 Z 6 , § 10 Abs 1 , § 24
UmwG: § 5 Abs 4
ZPO: § 30 Abs 2 , § 483 Abs 3

Die Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen steht nicht im Belieben der Gesellschaft bzw der Anmeldepflichtigen. Die Erklärung, die Anmeldung einer eintragungspflichtigen Tatsache werde zurückgezogen, ist daher wirkungslos.

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