ABGB: §§ 1295 ff
BVergG 1997: § 124
nöVergG: § 24 Abs 3 , § 32 Abs 1 , § 34 f
Die Feststellung des UVS gem § 24 Abs 3 erster Satz nöVergG, dass wegen eines Verstoßes gegen das VergG der Zuschlag nicht an den Bestbieter erteilt wurde, kann erst nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgen.