AngG: § 16
AVRAG: 2a
Eine Bindung von am Unternehmen des AG dem AN zugeteilten Aktienoptionen an eine 5-jährige Wartezeit ist auch dann zulässig, wenn eine während der Wartefrist vom AG aus in der Person des AN liegenden Gründen ausgesprochene Kündigung gem den Aktienoptions-Bedingungen den Anspruchsverlust bewirkt.